„Praxis und Taktik im Urheberrecht"

Urheberrechtlicher Schutz von Musikwerken

Bestell-Nr.:
UMR-UrR-V05
Referent/in:
Wann:
Di, 10.03.2026
14.00 – 16.45 Uhr
Stunden nach FAO:
2,5 h
Hinweis:
2,5 Stunden + 15 Minuten Pause
Kosten:
99,00 € (zzgl. 19% USt.)

Die Autorin stellt dar, welche Musikstücke dem urheberrechtlichen Schutz unterfallen, welche Sequenz einer Melodie bereits geschützt sein kann, was im digitalen Zeitalter immer wichtiger wird – vgl. dazu den jahrzehntelangen Rechtsstreit „Metall-auf-Metall“ Zulässigkeit des Tonträger-Samplings -, in welchem rechtlichen Rahmen „Coversongs“ oder die Nutzung einer eingängigen Notensequenz möglich sind. Sofern die Urheberschaft streitig ist, wird die BGH-Rechtsprechung zu den Vorgaben einer gutachterlichen Bewertung der eigenen schöpferischen Leistung und Abgrenzung zu bereits bekannten Melodien/Rhythmen dargestellt.

Es wird anhand eigener Fälle auch dargestellt, wann ein Vergleich die betriebswirtschaftlich sinnvollere Lösung ist und wie die Urheberschaft an Noten nachgewiesen werden kann. Denn: Nicht immer entstehen Lieder als Gemeinschaftsproduktion einer Band – häufig sitzt der Komponist auch im „stillen Kämmerlein“ und hat keine Zeugen.

EDTD 580--2026-03-10 + 50400 seconds--2026-03-10 + 60300 seconds//