„Praxis und Taktik im Urheberrecht"
Urheberrechtlicher Schutz von Musikwerken
14.00 – 16.45 Uhr
Die Autorin stellt dar, welche Musikstücke dem urheberrechtlichen Schutz unterfallen, welche Sequenz einer Melodie bereits geschützt sein kann, was im digitalen Zeitalter immer wichtiger wird – vgl. dazu den jahrzehntelangen Rechtsstreit „Metall-auf-Metall“ Zulässigkeit des Tonträger-Samplings -, in welchem rechtlichen Rahmen „Coversongs“ oder die Nutzung einer eingängigen Notensequenz möglich sind. Sofern die Urheberschaft streitig ist, wird die BGH-Rechtsprechung zu den Vorgaben einer gutachterlichen Bewertung der eigenen schöpferischen Leistung und Abgrenzung zu bereits bekannten Melodien/Rhythmen dargestellt.
Es wird anhand eigener Fälle auch dargestellt, wann ein Vergleich die betriebswirtschaftlich sinnvollere Lösung ist und wie die Urheberschaft an Noten nachgewiesen werden kann. Denn: Nicht immer entstehen Lieder als Gemeinschaftsproduktion einer Band – häufig sitzt der Komponist auch im „stillen Kämmerlein“ und hat keine Zeugen.
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