„Praxis und Taktik im Urheberrecht“
Urheberrechtsverletzungen an Fotos und Grafiken sowie Stadtplänen, Recht am eigenen Bild, Spezialproblem Fotobildbanken mit dem Angebot „kostenloser Nutzung
15.00 – 17.45 Uhr
Ein Foto, eine Grafik oder einen Stadtplan zu erstellen, kosten Zeit und Kreativität. Wer diese Angebote aus dem Internet oder aus anderen Quellen kopiert und selbst nutzt, dürfte wissen, dass dies rechtswidrig ist.
Anhand von Urheberrechtsverletzungen an Foodfotos, Fotos zur Bewerbung von e-bay-Angeboten und anderen Fotos wird die außergerichtliche und gerichtliche Vertretung beider Seiten dargestellt. Es wird insbesondere ein Überblick über die sehr unterschiedliche Berechnung der Entschädigung durch die Gerichte gegeben und es werden weitere Ansprüche der Urheber und die Nachweismöglichkeiten der Urheberschaft erläutert. Die Löschung eines Werkes im Internet hat so zu erfolgen, dass das Werk wirklich für niemanden mehr auffindbar ist. Dazu reicht ein einfaches „aus dem Netz nehmen“ nicht aus. (Stichwort: URL) Die Gefahr einer Vertragsstrafe wegen Verstoßes gegen die Unterlassungserklärung besteht insbesondere bei Abmahnungen wegen unberechtigter Verwertung von Stadtplänen, z.B. um den eigenen Unternehmensstandort anzuzeigen.
Bei Personenfotos wird das Recht am eigenen Bild dargestellt, ebenso wer unter welchen Umständen fotografiert werden darf, mit welchen Fotos von Personen Geld verdient werden darf und wie die Abgrenzung von unerlaubten Personenfotos zur Panoramafreiheit erfolgt (Fotos am Strand mit diversen anderen Personen usw.).
Immer öfter geht es um Abmahnungen von Anwälten, die die Betreiber von Fotobildbanken vertreten, die damit werben, dass ihre eingestellten Fotos „kostenlos“ nutzbar sind. Schaut man in die AGB’s, ist dies keinesfalls der Fall. Hier stellt sich auch die Frage, ob es sich um ein unseriöses Geschäftsmodell handelt.
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