Urheberrechtliche Schutzfähigkeit von Texten am Beispiel von Rollenspielen
Häufig geht es in der Anwaltspraxis um den Vorwurf, dass Texte „geklaut“ wurden, sei es durch Übernahme von Texten auf Homepages, Plagiate von Veröffentlichungen unter Aneignung der Urheberschaft, „Ideen“- oder „Konzept“diebstahl, (betrifft z.B. den Schutz von Spielideen) usw.. Am Beispiel eines Falles aus der Praxis, in dem es um Rollenspiele ging, die zunächst mit mehreren Personen gemeinsam entwickelt wurden, später jedoch von anderen weiterentwickelt und finanziell gefördert wurden, werden u.a. die Problembereiche „Schutzfähigkeit von Texten, Konzepten, Ideen“, urheberrechtlich unbedenkliche Nutzung eines vorbekannten Formenschatzes sowie die Miturheberschaft dargestellt. Zuletzt werden die Hinweise des Landgerichts Hamburg im Verfügungsverfahren, die zum Vergleich führten, aufgeführt.
EDTD 527--2025-06-01 + 0 seconds--2025-06-01 + 0 seconds//