„Praxis und Taktik im Arzthaftungsrecht“
Prüfung der Erfolgsaussicht der Berufung – Prognoseprobleme im Spannungsfeld zwischen Mandantenwünschen und Kostenregress
In diesem Vortrag wird anhand eigener Fälle abgegrenzt, welche Begründungen der ersten Instanz mit guter Erfolgsaussicht angreifbar sind und welche nicht bzw. bei welchen Ausführungen die Erfolgsaussicht unsicher prognostizierbar ist.
Ihre eigene Tätigkeit bewegt sich im Spannungsfeld zwischen den Wünschen Ihres Mandanten, ein Rechtsmittel einzulegen und der anwaltlichen Pflicht einer rechtlich korrekten Einschätzung.
Es gibt Mandanten, die das Ergebnis der I. Instanz hinnehmen und nach jahrelangem Prozess abschließen wollen.
Andere wollen bis in die letzte Instanz gehen, insbesondere wenn die Kosten eine Rechtsschutzversicherung zahlen soll. Sie schulden eine korrekte Beratung über die Erfolgsaussichten. Welche Aussagen Sie treffen können, ohne zu riskieren, dass die Rechtsschutzversicherung sich später von ihrem Mandanten oder von Ihnen die Kosten zurück holen will und welche Begründungen gut oder gar nicht angreifbar sind, wird hier anhand praktischer eigener Fälle dargestellt.
U.a. werden der nicht ausreichend ermittelte Sachverhalt, die unterlassene Erhebung angebotener Beweise, die unterlassene Würdigung außergerichtlicher Gutachten, die fehlerhafte Würdigung der Anhörung der Parteien insbesondere zum Thema Aufklärung und die mehr oder minder kritiklose Übernahme der Ergebnisse des Gerichtsgutachtens trotz diverser Widersprüche dargestellt.
Die Aufklärung über das Kostenrisiko spielt ebenfalls eine wichtige Rolle. Bei Rechtsschutzversicherungen ist zu bedenken, dass diese ein neues „Hobby“ haben und seit einigen Jahren immer häufiger versuchen, bei verlorenen Prozessen ihre Kosten vom VN und seinem Prozessbevollmächtigten zurück zu holen. In der Regel wird der Regress damit begründet, dass der Anwalt die RSV über den Fall nicht richtig informiert hat. Es wird also auch dargestellt, wie man „richtig informiert“ und welche Unterlagen auf jeden Fall vor Einreichung eines Rechtsmittels vorgelegt werden sollten.
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