„Praxis und Taktik im Arzthaftungsrecht“
Prüfung der Erfolgsaussicht der Berufung
16.00 – 18.45 Uhr
Es gibt Mandanten, die das Ergebnis der I. Instanz hinnehmen und nach jahrelangem Prozess abschließen wollen. Andere – insbesondere, wenn eine Rechtsschutzversicherung besteht – wollen bis in die letzte Instanz gehen. Sie schulden eine korrekte Beratung über die Erfolgsaussichten. Welche Aussagen Sie treffen können, ohne zu riskieren, dass die Rechtsschutzversicherung sich später von ihrem Mandanten oder von Ihnen die Kosten zurück holen will und welche Begründungen gut oder gar nicht angreifbar sind, wird hier anhand praktischer eigener Fälle dargestellt. U.a. werden der nicht ausreichend ermittelte Sachverhalt, die unterlassene Erhebung angebotener Beweise, die unterlassene Würdigung außergerichtlicher Gutachten, die fehlerhafte Würdigung der Anhörung der Parteien insbesondere zum Thema Aufklärung besprochen.
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